Rechtliche Angaben
Basisinformationsblätter (KID) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
SFDR-Offenlegung auf Unternehmensebene
Die Vergütungspolitik von MPEP steht im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken. Es werden keine Anreize gesetzt, die absehbar von negativen Auswirkungen ggf. in Kauf genommener Nachhaltigkeitsrisiken auf die langfristige Performance unberührt bleiben.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die MPEP-Fonds sind überwiegend indirekt, d. h. über ihre Zielfonds, in verschiedene Portfoliounternehmen auf der ganzen Welt investiert. Viele dieser Portfoliounternehmen unterliegen derzeit noch keinen vergleichbaren Transparenzpflichten, wie sie die Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) festlegt. Dies erschwert derzeit die Bewertung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (principal adverse impacts) von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 der SFDR. Aus diesem Grund berücksichtigt MPEP derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (principal adverse impacts) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der SFDR.
SFDR-Offenlegung auf Fondsebene
Weitere Informationen zur SFDR auf Ebene der MPEP-Fonds:
MPEP Fund VI
MPEP Fund V
Offenlegung gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288.
Weitere Hinweise